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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der introplus GmbH
1 Geltungsbereich 1.1 Angebote, Lieferungen und Leistungen der introplus GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. 1.2 Entgegenstehende Vereinbarungen geltend nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch die introplus GmbH. 1.3 Etwaig unwirksame Bestimmungen berühren die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht. Die betroffene Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betroffenen Formulierung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. Dies gilt sinngemäß für ergänzend bedürftige Lücken dieser Bestimmung oder des Vertrages.
2 Vertragsabschluss 2.1 Angebote der introplus GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der introplus GmbH kommt zustande, wenn ein von der introplus GmbH bevollmächtigter Vertreter den vom Kunden gezeichneten Auftrag gegenzeichnet. Die introplus GmbH ist berechtigt, den Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen zu verweigern oder von der Vorlage schriftlicher Vollmachten bzw. von der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen. Soweit sich die introplus GmbH zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. 2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die introplus GmbH hergeleitet werden können. 2.3 Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar.
3 Preise, Liefer- und Leistungsumfang 3.1 Bestandteil der Leistungsverpflichtung der introplus GmbH sind die vertraglich vereinbarten Leistungspakete und Optionen. Darüber hinausgehende Dienstleistungen sind gesondert vertraglich zu vereinbaren. Die introplus GmbH behält sich das Recht vor, ihre Leistung zu modifizieren oder zu verbessern. Bei Einschränkung des Leistungsumfanges gilt Ziff. 4.3 sinngemäß. 3.2 Alle Preise verstehen sich in Euro ab Lager. 3.3 Druckbedingungen: Der Kunde stellt der introplus GmbH binnen fünf Werktagen nach Vertragsschluss das Motiv, welches zum Druck auf dem Feld des Kunden verwendet werden soll, in geeigneter Form zur Verfügung. Geeignete Form heißt: In einem gebräuchlichem Dateiformat wie z.?B. *.pdf, *.ai oder *.eps sowie in ausreichender Qualität und Auflösung (mind. 300 dpi). Die introplus GmbH behält sich die Prüfung des vom Kunden gelieferten Datenmaterials vor und wird evtl. auftretende Probleme bei der Verarbeitung sofort in Schriftform anzeigen. Die Ergebnisse der grafischen Arbeit werden dem Kunden per *.pdf zugemailt. Der Kunde hat Anspruch auf zwei Korrekturen. Darüber hinausgehende Korrekturen werden nach Aufwand (70,– € netto pro Std., je angefangenen 15 Min.) berechnet. Der an den Kunden versandte Korrekturabzug muss binnen zwei Werktagen freigegeben oder mit evtl. weiteren Korrekturanweisungen zurückgesandt werden. 3.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Feld. 3.5 Sollten die unter 3.3 geregelten Druckbedingungen von Seiten des Kunden nicht erfüllt werden, behält sich die introplus GmbH wahlweise ein Rücktrittsrecht bzw. Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung vor. Sollte der Kunde in diesem Zusammenhang trotz Aufforderung in Schriftform binnen zwei Tagen nicht entsprechend reagiert haben, so besitzt die introplus GmbH das Recht, den Kundenbeitrag in einer Standardschrift (Arial/Times) nach bestem Wissen und Gewissen zu setzen und abzudrucken – sofern nicht innerhalb der geregelten Fristen das Material geliefert bzw. freigegeben wurde. 3.6 Ein Rücktrittsrecht steht der introplus GmbH zu, wenn der Kunde über seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, es sei denn, der Kunde leistet unverzüglich Vorauskasse. Ein Rücktrittsrecht steht der introplus GmbH ferner dann zu, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Anspruch der introplus GmbH auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird und die introplus GmbH den Kunden erfolglos aufgefordert hat, innerhalb angemessener Frist Zug um Zug gegen die von der introplus GmbH zu erbringende Leistung den Kaufpreis zu zahlen oder Sicherheit zu leisten. 3.7 Der Kunde stellt die introplus GmbH von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund von Verletzungen von Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- oder sonstigen Rechten gegen die introplus GmbH geltend machen und versichert, dass die introplus GmbH zur Verfügung gestellten Dateien frei von Rechten Dritter sind. Im Falle der notwendigen Rechtsverfolgung durch die introplus GmbH aufgrund Ansprüchen Dritter aus vorstehenden Gründen stellt der Kunde die introplus GmbH ebenfalls von den Kosten dieser Rechtsverfolgung frei.
4 Eigentumsvorbehalt, Schadenersatz, Sonderkündigungsrecht 4.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der introplus GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden zustehen, werden der introplus GmbH die folgende Sicherheiten gewährt: 4.2 Die Ware bleibt Eigentum der introplus GmbH. Der Kunde verwahrt das Eigentum der introplus GmbH unentgeltlich. Er hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Warenpflicht zu behandeln. Der Kunde darf über Vorbehaltsware nicht verfügen. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändung, sind der introplus GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen ggf. unter Beifügung des Pfändungsprotokolls. 4.3 Ist die introplus GmbH im Falle einer nicht erfolgten oder nicht vertragsgemäßen Leistung des Kunden vom Vertrag zurückgetreten, kann sie die Vorbehaltware vom Verkäufer herausverlangen. Schadensersatzansprüche der introplus GmbH sind dadurch nicht ausgeschlossen.
5 Untersuchungs- und Rügepflicht 5.1 Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. 5.2 Unterläßt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. 5.3 Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. 5.4 Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. 5.5 Hat der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen, so kann er sich auf diese Vorschriften nicht berufen.
6 Ansprüche bei Verletzung der Abnahmeverpflichtung 6.1 Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm vom Verkäufer angemessenen Frist unter Verletzung seiner Pflichten aus dem Schuldverhältnis die fällige Abnahme verweigert oder schon vorher unter Verletzung seiner Pflichten aus dem Schuldverhältnis ernsthaft und endgültig erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann die introplus GmbH Schadensersatz statt der Leistung verlangen, es sei denn der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. 6.2 Als Schadensersatz statt der Leistung kann die introplus GmbH in diesen Fällen 25?% des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Im Übrigen bleibt der introplus GmbH die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
7 Lieferzeiten 7.1 Die Lieferzeiten der Ware bestimmen sich nach dem Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse für eine gesamtes Gebiet?/?eine gesamte Stadt, für die das betreffende Spiel gefertigt wird, für welches der Kunde Felder bestellt hat. Die introplus GmbH geht von einem Vermarktungszeitraum von insgesamt sechs Wochen für ein so beschriebenes Gebiet aus. 7.2 Die Auslieferung der Ware an den Kunden erfolgt spätestens drei Wochen nach Druck, vorbehaltlich der Einhaltung der o.?g. Bedingungen. 7.3 Ist der Kunde mit geänderten Betriebsbedingungen, geänderten Preisen oder geänderten AGB nicht einverstanden, so kann dieser den Vertrag binnen vier Wochen zum Zeitpunkt der Änderungen schriftlich kündigen. 7.4 Die Versandkosten sind unter www.introplus.de einzusehen.
8 Gewährleistung Die introplus GmbH leistet grundsätzlich Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
9 Haftung 9.1 Die introplus GmbH haftet auf Schadenersatz für eine Pflichtverletzung bei einfacher Fahrlässigkeit bis zur Höhe der Hälfte des vereinbarten Kaufpreises, ansonsten nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen. 9.2 Die Haftungsbeschränkung nach der vorstehenden Ziffer 1 gilt nicht für die Haftung des Verkäufers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Sie gilt ferner nicht bei Ansprüchen wegen Mängeln, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
10 Speicherung von Daten Der Kunde ist damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten aus diesem Kaufvertrag von dem Verkäufer zum Zwecke der Nutzung im kaufmännischen Betrieb der introplus GmbH auf Datenträger gespeichert werden. Die Weitergabe der gespeicherten Daten durch den Verkäufer an Dritte erfolgt, zwecks Bonitätsprüfung durch ein Kreditinstitut. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Name oder Kundenlogo ohne weitere Nachfrage auf der Homepage der introplus GmbH genannt werden kann.
11 Zahlungsbedingungen 11.1 Sämtliche Zahlungen sind lt. den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen ohne Abzug fällig. 11.2 Etwaig vorausgezahlte Verträge werden bei vorzeitiger Kündigung gleich welchen Teiles anteilig zurückgezahlt.
12 Schlussbestimmungen 12.1 Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 12.2 Erfüllung und Gerichtsstand ist Hannover.
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